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HWZ Blockchain Economy: Smart Contracts, Regulation & Compliance

März 7, 2019

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Aus dem Unterricht des CAS Blockchain Economy (#hwzblockchain) mit Patrick Comboeuf berichtet Michael Russo.

Killing the Middle Man – Smart Contracts

Am Dienstagmorgen, dem 19. Februar, beschäftigten wir uns mit dem Thema Killing the Middle Man – Smart Contracts. Die Ehre gab uns Isabella Brom, welche in ihrer Karriere schon an mehreren Blockchain / DLT Projekten mitgearbeitet hat.

Zuerst starteten wir mit einem «Super Fast Recap» zum Thema Blockchain Basics, bevor Isabella mit der Einleitung ins Thema Smart Contract weiterfuhr. Gleich zu Beginn wurden wir mit einem Zitat von Patrick M. Byrne dem CEO von Overstock konfrontiert: «Open-source, self-executing contracts will gradually improve now. What the Internet did to publishing, blockchain will do to about 160 industries.” Wir können somit gespannt auf die Zukunft blicken und schauen, ob Patrick M. Byrne Aussage tatsächlich zutreffen wird.

The Vending Machine Smart Contract

An einem Beispiel, den Snackautomaten (hierzulande auch bekannt als Selecta Automat), erklärte uns Isabella wie ein einfacher Smart Contract funktionieren kann.

 

Metamask und ENS

Als Unterrichtvorbereitung erhielten wir den Auftrag, das METAMASK zu installieren, welches wir während dem Unterricht genauer unter die Lupen nahmen. Metamask ist ein browser-integriertes Ethereum Wallet.

In einem Selbstversuch versuchten wir, auf einem Bazaar (https://namebazaar.io/) für ENS uns einen Namen zu sichern. Dazu durfte sich jeder Studierende selbst ein Name auswählen und diesen in der Auktion ersteigern, sofern dieser noch verfügbar war. Der Bazaar funktioniert wie in einer Art Auktion. Nach 48 Stunden gehört der Name dir, sofern niemand anders mehr dafür bietet. Nach erfolgreichem Ersteigern werden aus langen, komplizierten Adressen ein Namen. So wird beispielsweise aus der Adresse 0x793ea9692Ada1900fBd0B80FFFEc6E431fe8b391 die Adresse alice.mywallet.eth. Ethereum Name Services funktionieren somit analog zu DNS (Domain Name Service). Dies vereinfacht die Handhabung zum Beispiel bei der Überweisung von Ethereum.

Guest Case Study: Etherisc

Zu unserer Überraschung brachte Isabella noch einen Gastreferenten, Christoph Mussenbroch, Geschäftsführe und Gründer von Etherisc, mit. Etherisc ist ein im Crypto Valley ansässiges Blockchain Startup, welches sich auf den Aufbau einer dezentralen Versicherungsplattform spezialisiert hat. Christoph stellte uns sein Pilotprojekt «FlightDelay Insurance»  vor. Dabei handelt es sich um eine Versicherung für Flugverspätungen, welche über einen Smart Contract auf der Ethereum Blockchain abgehandelt wird. Nach diesem sehr interessanten Ausflug in ein laufendes Projekt aus der Praxis war schon wieder Mittagszeit.

Regulation & Compliance – the current state of legislation

Auch nach der Mittagspause ging es mit Frauen Power weiter. Zusammen mit Cornelia Stengel befassten wir uns mit den rechtlichen Aspekten von Blockchain und Co. Cornelia Stengel ist eine Juristin, welche sich mit dem Thema Blochchain befasst und zudem Mitglied in der Blockchain Taskforce des Bundes ist.

Aus der Sicht von Cornelia gibt es drei rechtliche Bereiche im Zusammenhang mit Blockchain:

  • ZIVILRECHTLICHE GRUNDLAGEN
  • FINANZMARKTRECHT
  • DATENSCHUTZ

Im ersten Teil ZIVILRECHTLICHE GRUNDLAGEN geht es um den Eigentum an Daten, Qualifikation von Token und der Übertragung von Token. Wir befassten uns mit der grossen Frage: Wem gehören Daten? Das Fazit: nach geltendem Schweizer Recht, gibt es kein Eigentum an Daten. Und wie sieht es mit Eigentum an Token aus? Da Token auch Daten sind gibt es auch kein Eigentum an Token aus Zivilrechtlicher Sicht.

Im zweiten Teil sprach Cornelia über das FINANZMARKTRECHT und somit über Qualifikation von Token, Bankbewilligung, Effekten- und Derivate, Krypto-Handelsplattformen, Zahlungssysteme und GwG.

Gemäss der FINMA (Wegleitung ICO vom Februar 2018) unterscheiden sich Token nach wirtschaftlicher Funktion:

  • Zahlungs-Token: Zahlungsmittel; Kryptowahrung i.e.S. (Bitcoin, Litecoin etc.), aber auch Token, die mit Vermogenswerten hinterlegt sind (Stable Coins)
  • Anlage-Token: Reprasentieren Vermogenswerte, konnen als Effekten qualifizieren
  • Nutzungs-Token: Zugang zu digitaler Nutzung oder
    • Dienstleistung auf Blockchain-Infrastruktur (Utility-Token); meistWertrechte, aber kaum Effekten, da kein Bezug zum Kapitalmarkt
  • Hybride Token

Im dritten Teil ging es um DATENSCHUTZ, die Übersicht Datenschutzrecht (DSG, E-DSG, EU-DSGVO) und Datenschutz bei DLT-Projekten.

Cornelia erläuterte dabei die vier Irrtümer in Zusammenhang mit EUDSGVO / GDPR und Schweizer Datenschutzgesetz DSG und lieferte auch gleich die Auflösung dazu:

  • Die EU-DSGVO ist anwendbar, sobald ein Schweizer Unternehmen Daten von EU-Bürgern bearbeitet.

  • Bietet ein Schweizer Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an Endkunden in der EU an, ist die EUDSGVO auf alle Datenverarbeitungen anwendbar.

  • Cookies auf einer Webseite oder in Newsletters führen immer zu Anwendbarkeit der EU-DSGVO.

  • Wenn alle Anforderungen der EUDSGVO eingehalten werden, sind auch diejenigen des DSG erfüllt.

Fazit Es gibt aus rechtlicher Sicht auch bei Themen rund um die Blockchain kein schwarz oder weiss. Es kommt darauf an…!

 

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