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Recht im Social Web

Dezember 9, 2016

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Aus dem Unterricht des CAS Social Media Management mit Markus Kaiser berichtet Christian Rufener.

Samstag, 02. Dezember 2016, alle Kursteilnehmer sind (wie immer) überpünktlich an der HWZ und gespannt, welche Themen/Schwerpunkte am heutigen Vormittag zum Thema  «Recht im Social Web» präsentiert werden.

Grundlagenwissen zum Start

Erstes Thema ist Immaterialgüterrecht oder «Rechte des geistigen Eigentums». Konkret geht es um geistige Leistungen, an welchen ein sachenrechtsähnliches Eigentumsrecht besteht, d.h Patente, Marken, Urheberrechte, Designs, Topographien und Sortenschutzrechte.

starbucks

Anhand vom Beispiel der STARBUCKS Kaffeebecher lernen wir, dass der Firmenname und das Logo geschützt sind, der Becher selber jedoch nicht.

Nächstes Stichwort: Unlauterer Wettbewerb.

Dieses Gesetz verbietet alles was «gegen Treu und Glauben ist», d.h. problematisch ist:
– was eine Verwechslungsgefahr bewirkt
– was schmarotzerisch ist (Trittbrettfahren)
– was rufschädigend ist
– was einzig der Behinderung dient (bei Domains relevant)

Erläutern wir das doch wieder an einem Beispiel:

maltesers

kitkat

Sowohl Packung als auch Inhalt (Schoggikugeln) sind sich sehr ähnlich. Dies hat auch Mars (Besitzer von Maltesers) so empfunden und deshalb gegen Nestlé (Besitzer von KitKat) geklagt. Mars argumentierte dass eine Verwechslungsgefahr von Nestlé geschaffen wurde (Ausstattung und Marke) und zudem auf schmarotzerischer Weise (Trittbrettfahren) das Produkt im Handel angeboten wird.

Die Klage wurde von den Richtern abgewiesen mit der Begründung, dass die beiden Stehbeutel nicht verwechselbar seien, da die zwei Schriftzüge dominant in Erscheinung treten und keine Ähnlichkeit aufweisen. Die unterschiedlichen Namen und Schriftzüge bieten demnach genügend Schutz vor Verwechslung.

Fazit: Die Klage hätte durchaus auch anders ausfallen können!

In der Praxis kommt es ebenfalls vor, dass die eine Partei aus Sicht «Markenrecht» gewinnt, die andere Partei jedoch aus Sicht vom Urheberrecht. In einem solchen Fall nimmt das Gericht eine Interessensabwägung vor und fällt dann der Entscheid auf dieser Basis (siehe Fall Maggi).

Wichtig: Bei Google AdWords darf ein Online-Shop (z.B. Zalando) auch die Marken PUMA oder Adidas einkaufen, da die Firma die offiziellen (und lizenzierten) Produkte der beiden Hersteller verkauft. Beim Verkauf von Fälschungen dagegen würde eine Marken-/Lauterkeitsverletzung vorliegen.

Urheberrecht

Urheberrecht, bzw. das Recht des Autors an seinem Werk (Literatur, Kunst, Software), soweit das Werk einen «individuellen Charakter» aufweist. Der Schutz ist weltweit lebenslang und 50 Jahre nach dem Tod des Erstellers bei Software bzw. 70 Jahre bei allen anderen Werken. Wichtig dabei zu wissen ist, dass auch eine Änderung vom Werk verboten ist!

marley

meili

Am Beispiel der Fotografien vom Bob Marley und Christoph Meili wurde dann diskutiert ob bei beiden Fotos ein Urheberrechtschutz für den Fotografen beseht.

Bei Fotos von Personen muss neben dem Urheberrecht auch noch das Persönlichkeitsrecht (in diesem Fall das Recht an eigenem Bild) berücksichtigt werden. Gemäss Urteil gilt das Foto von Christop Meili als nicht schutzwürdig, das Foto von Bob Marley dagegen darf nur mit Zustimmung des Fotografen benutzt werden. Beim Foto von Marley handle es sich um ein Bild mit individuellem Charakter, jenes von Meili sei eine alltägliche Aufnahme.

Auch das Datenschutzrecht ist ein Teil des Persönlichkeitsrechts. Ziel hier, ist der Schutz des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, d.h., eine unrechtmässige Verwendung meiner Daten zu verhindern. Stichwort hier: Grosse Datenmengen/«Big Data». Im Gegensatz zu den persönlichen dürfen dagegen anonymisierte Daten für die Weiterverarbeitung verwendet werden.

Beim Thema «Terms & Conditions» in E-Commerce (und auch Social Media) gibt es klare Regeln. Bei diesem Punkt muss jedoch berücksichtigt werden, dass diese Spielregeln nicht verhandelbar und daher in der Regel einseitig ausgelegt sind. D.h., die AGB gelten nur, wenn die «Unklarheitenregel» und «Ungewöhlichkeitsregel» nicht verletzt wurden.

Fazit: Recht im Social Web – ein sehr interessantes aber auch komplexes Thema!
Wichtig: Der Autor übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit vom Blog-Eintrag.

Weiterführende Links:
www.ige.ch → für geistiges Eigentum
www.swisscopyright.ch → zum Thema Urheberrechte
www.lauterkeit.ch → zum Thema Werberecht
www.edoeb.admin.ch → für Datenschutzrecht

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